MiCA-Umsetzungsmaßnahmen und MiCA-Konsultationsprozess

Mit der MiCA-Verordnung werden einheitliche EU-Marktregeln für Krypto-Assets eingeführt.

Die MiCA-Verordnung deckt Krypto-Assets ab, die derzeit nicht durch die bestehende Finanzdienstleistungsgesetzgebung reguliert werden.

Zu den wichtigsten Bestimmungen für diejenigen, die Kryptowerte (einschließlich Asset-Reference-Tokens und E-Geld-Tokens) ausgeben und handeln, gehören Transparenz, Offenlegung, Autorisierung und Überwachung von Transaktionen.

Der neue Rechtsrahmen wird die Marktintegrität und Finanzstabilität unterstützen, indem er öffentliche Angebote von Krypto-Assets reguliert und sicherstellt, dass Verbraucher besser über die damit verbundenen Risiken informiert werden.

MiCA-Umsetzungsmaßnahmen

Die MiCA-Verordnung trat im Juni 2023 in Kraft. Die Verordnung umfasst eine erhebliche Anzahl von Level-2- und Level-3-Maßnahmen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung entwickelt werden müssen (innerhalb einer 12 bis 18 monatigen Frist je nach Mandat).

Während der Implementierungsphase der MiCA-Verordnung berät die ESMA (in enger Zusammenarbeit mit EBA, EIOPA und der EZB) die Öffentlichkeit zu einer Reihe technischer Standards, die nacheinander in drei Paketen veröffentlicht werden.

Ziel ist es, so schnell wie möglich Maßnahmenentwürfe der Stufen 2 und 3 vorzulegen, die das Feedback der Öffentlichkeit berücksichtigen. Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Maßnahmen unterliegt ihrer Annahme durch die Europäische Kommission und der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU.

Überblick über den MiCA-Konsultationsprozess

Die ESMA veröffentlicht die MiCA-Konsultationspakete nacheinander, beginnend mit den Level-2- und Level-3-Maßnahmen mit den kürzesten Fristen. Dazu gehören diejenigen im Zusammenhang mit Autorisierung, Governance, Interessenkonflikten und Beschwerdebearbeitungsverfahren.

Das erste Paket wird im Juli 2023 veröffentlicht.

ESMA plant, das zweite Paket bis Oktober 2023 zu veröffentlichen.

Das dritte und letzte Konsultationspaket, das die MiCA-Mandate mit einer Frist von 18 Monaten umfasst, wird (voraussichtlich) im ersten Quartal 2024 veröffentlicht.

Ein sequenzieller Ansatz ermöglicht eine bessere Nutzung der verfügbaren Ressourcen (für ESMA, NCAs und Befragte).

Einzelheiten zur Dauer der einzelnen Konsultationen werden mit der Veröffentlichung bekannt gegeben.

Beratungspaket 1

Das erste Konsultationspaket wird im Juli 2023 veröffentlicht. Dieses Paket enthält technische Standards für die folgenden Mandate:

  • Artikel 60 Abs. 13: RTS zum Inhalt der Meldung ausgewählter Unternehmen an NCAs
  • Artikel 60 Abs. 14: ITS zu Formularen und Vorlagen für die Meldung von Unternehmen an NCAs
  • Artikel 62 Abs. 5: RTS zum Inhalt des Antrags auf Zulassung von CASPs
  • Artikel 62 Abs. 6: ITS zu Formularen und Vorlagen für den Antrag auf CASP-Zulassung
  • Artikel 71 Abs. 5: RTS zum Beschwerdebearbeitungsverfahren
  • Artikel 72 Abs. 5: RTS zu Management und Prävention, Offenlegung von Interessenkonflikten
  • Artikel 84 Abs. 4: RTS zu den Informationsanforderungen für beabsichtigte Erwerbe

Beratungspaket 2

Das zweite Konsultationspaket wird voraussichtlich im Oktober 2023 veröffentlicht. Die in diesem Paket enthaltenen spezifischen Mandate stehen noch nicht fest, es wird jedoch wahrscheinlich alle verbleibenden Mandate mit einer Frist von 12 Monaten abdecken. Themen können die Offenlegung von Informationen gegenüber Anlegern, CASP-Governance-Anforderungen und Handelstransparenzregeln sein. ESMA kann ein konkretes Mandat bestätigen, das im zweiten Paket enthalten sein wird:
Artikel 66 Absatz 6: RTS zu Inhalt, Methoden und Darstellung von Nachhaltigkeitsindikatoren und negativen Auswirkungen auf das Klima

Beratungspaket 3

Das dritte und letzte Konsultationspaket wird voraussichtlich im ersten Quartal 2024 veröffentlicht. Die in diesem Paket enthaltenen spezifischen Mandate sind noch offen. Themen können Anlegerschutzbestimmungen und Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch sein.

Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA)

Quelle: https://www.esma.europa.eu/esmas-activities/digital-finance-and-innovation/markets-crypto-assets-regulation-mica

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