EBA und ESMA konsultieren zwei Sätze gemeinsamer Leitlinien zur Eignungsbeurteilung des Leitungsorgans und der Inhaber qualifizierter Beteiligungen im Rahmen von MiCAR (2. Paket)

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) haben am 20. Oktober 2023 ein Konsultationspapier zu zwei Entwürfen gemeinsamer Leitlinien zur Eignungsbewertung von Mitgliedern des Leitungsorgans sowie zur Eignung von Aktionären und Mitgliedern mit qualifizierten Beteiligungen an Emittenten von Vermögenswerten veröffentlicht referenzierte Token (ARTs) und von Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs). Die Leitlinien sorgen für Klarheit und Harmonisierung in Bezug auf die Kriterien zur Beurteilung der Eignung des Leitungsorgans, der Aktionäre und der Mitglieder mit qualifizierten Beteiligungen und verringern so das Risiko von Arbitrage bei der Anwendung der Regeln. Die Konsultation läuft bis zum 22. Januar 2024.

Um die Integrität des Marktes für Kryptowerte und damit verbundene Dienstleistungen zu fördern und zu schützen und das Vertrauen zu fördern, muss sichergestellt werden, dass die Mitglieder des Leitungsorgans der Emittenten von ARTs und CASPs sowie die Personen, die Inhaber von ARTs und CASPs sind oder diese erwerben möchten, qualifiziert sind Beteiligungen daran sind geeignet.

Der Entwurf der Gemeinsamen Leitlinien zur Eignungsbeurteilung der Mitglieder des Leitungsorgans von Emittenten von ARTs und CASPs sieht gemeinsame Kriterien vor, um die angemessenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Leitungsorgans sowie deren guten Leumund, Ehrlichkeit und Integrität zu beurteilen wenn sie in der Lage sind, ausreichend Zeit für die Erfüllung ihrer Aufgaben aufzuwenden.

Der Entwurf der Gemeinsamen Leitlinien für die Eignungsbeurteilung von Anteilseignern oder Gesellschaftern, ob direkt oder indirekt, mit qualifizierten Beteiligungen an Emittenten von ARTs oder CASPs, bietet den zuständigen Behörden eine gemeinsame Methode zur Beurteilung der Eignung von Anteilseignern und Gesellschaftern mit direkten oder indirekten qualifizierten Beteiligungen für die Zwecke von Erteilung der Zulassung als Emittent von ARTs oder als CASPs und zur Durchführung der aufsichtsrechtlichen Beurteilung geplanter Akquisitionen.

Konsultationsprozess
Kommentare zu dieser Konsultation können an die EBA gesendet werden, indem Sie auf der Konsultationsseite auf die Schaltfläche „Ihre Kommentare senden“ klicken. Die Frist für die Einreichung von Stellungnahmen endet am 22. Januar 2024.

Eine virtuelle öffentliche Anhörung zum Konsultationspapier findet am 11. Januar von 9:00 bis 13:30 Uhr MESZ statt. Die EBA lädt interessierte Stakeholder ein, sich bis zum 9. Januar 2024 um 16:00 Uhr MESZ über diesen Link zu registrieren. Die Einwahldaten werden denjenigen mitgeteilt, die sich für die Sitzung angemeldet haben.

Die EBA wird ESMA über alle eingegangenen Kommentare informieren. Alle eingegangenen Beiträge werden am Ende der Konsultation veröffentlicht, sofern nicht anders gewünscht.

Hintergrund
Die EBA und die ESMA haben im Rahmen des MiCA zwei gemeinsame Mandate erhalten, jeweils (i) Leitlinien zur Beurteilung der Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans von ART-Emittenten sowie der Anteilseigner und Mitglieder, ob direkt oder indirekt, die über entsprechende Qualifikationen verfügen, herauszugeben Beteiligungen an ART-Emittenten gemäß Artikel 21 Absatz 3 und (ii) Leitlinien zur Beurteilung der Eignung der Mitglieder des Leitungsorgans des CASP und der Anteilseigner oder Mitglieder, ob direkt oder indirekt, die über entsprechende Qualifikationen verfügen Beteiligungen am CASP gemäß Artikel 63 Absatz 11.

Quelle: https://www.eba.europa.eu/eba-and-esma-consult-two-sets-joint-guidelines-suitability-assessments-management-body-and-holders

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